1. Allgemeines/Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Veranstaltungen (insbesondere Kurse, Seminare) der Hebamme Katrin Bauer (nachfolgend Hebamme). Dies sind insbesondere die Geburtsvorbereitungskurse, Säuglingspflege, gesundes Babytragen, Babymassage, Beikosteinführung und Beratungen (Trageberatung, Stillberatung) sowie zusätzlich alle weiteren Leistungen der Hebamme.
Der Umfang der Leistungen der Hebamme (insbesondere Ort, Zeit, Dauer, Ziel der Veranstaltung) ergibt sich aus der Kursbeschreibung in der zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Internetseite der Hebammenpraxis Ellwangen (www.hebammenpraxis-ellwangen.de) veröffentlichten Fassung.
Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die weibliche Form verwendet wird, dient dies der sprachlichen Vereinfachung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gleichermaßen für männliche oder juristische Personen.
Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung.
2. Anmeldung/Vertragsschluss
Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die Hebamme insbesondere auf der Internetseite und auf sonstigen Werbeträgern ist unverbindlich. Die Darstellung eines Angebots stellt eine unverbindliche Aufforderung dar, hierzu von Seiten der Anmeldenden ein Angebot abzugeben.
Die Anmeldung durch die Teilnehmerin (bindendes Vertragsangebot) erfolgt online über das Anmeldeformular der Hebammenpraxis Ellwangen auf der Internetseite www.hebammenpraxis-ellwangen.de bzw. https://bauerkatrin.hebamio.de/kursliste . Nach Eingang der Anmeldung erfolgt per Email die Zusendung einer Anmeldebestätigung (Annahmeerklärung) durch die Hebammenpraxis Ellwangen. Mit Zusendung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.
Die Kommunikation zwischen der Hebamme und der Teilnehmerin erfolgt vorwiegend per Email. Der Teilnehmerin wird angeraten, die Emailadresse der Hebammenpraxis Ellwangen in ihrem Spam-Filter freizuschalten und das Spam-Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebammenpraxis Ellwangen hin zu kontrollieren.
Die Teilnehmerin verpflichtet sich, der Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen Daten, insbesondere eine Änderung der Emailadresse, mitzuteilen.
Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerinnen möglich. Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung des Kurses angegeben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, wird dies im Anmeldeprozess des Online-Buchungsprogramms angezeigt. Neue Anmeldungen sind ab diesem Zeitpunkt über das Online-Anmeldeformular aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Auf Anfrage wird die Anmeldende in die Warteliste der Hebammenpraxis Ellwangen aufgenommen.
Nach Absprache kann in begründeten Ausnahmenfällen (insbesondere Nachrücken aus der Warteliste, Anmeldung einer Ersatzteilnehmerin, Kurswechsel) eine Anmeldung per Email erfolgen. In diesem Ausnahmefall teilt die Anmeldende der Hebamme per Email an info@hebammenpraxis-ellwangen.de ihre Emailadresse mit. Die Hebammenpraxis Ellwangen übersendet sodann per Email diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hebamme an die Anmeldende. Die Teilnehmerin teilt daraufhin per Email ihre Anmeldung zum namentlich bestimmten Kurs mit, und übermittelt Vorname, Familienname, Adresse, Telefonnummer, Emailadresse, den voraussichtlichen Entbindungstermin bzw. Geburtsdatum des Kindes, bei Anmeldung zu einem Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs zusätzlich die Art der Krankenversicherung, sowie die Kontoverbindung für Rückerstattung des entrichteten Teilnahmeentgelts nach Erstattung durch die Krankenversicherung. Des Weiteren hat die Anmeldende ausdrücklich zu erklären, dass die von der Hebammenpraxis verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen wurden und akzeptiert werden.
Mit Zusendung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.
3. Rücktritt und Kündigung durch die Hebamme
Für den Fall, dass die Mindestteilnehmerzahl zwei Wochen vor Beginn des Kurses nicht erreicht ist, kann die Hebamme vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird in diesem Fall gegenüber der Anmeldenden unverzüglich erklärt.
Die Hebamme kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn ein Kurs aus Gründen, die die Hebamme nicht zu vertreten hat, insbesondere Erkrankung der Kursleiterin ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. Die Hebamme wird die Teilnehmerin hierüber unverzüglich informieren.
Die Hebamme kann den Vertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei gemeinschaftswidrigem Verhalten in Kursen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung. Statt einer Kündigung kann die Hebamme die Teilnehmerin von einer einzelnen Kurseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der Hebamme bleibt durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss bestehen.
4. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Die Hebamme weist die Teilnehmerin auf folgendes hin:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Das Widerrufsrecht ist durch Abgabe einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Email oder ein mit der Post versandter Brief) gegenüber der Hebamme über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, auszuüben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Muster-Widerrufsformular (pdf)
Folgen des Widerrufs:
Die Hebamme hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Hebamme eingegangen ist.
Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebamme einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.
Bei Verhinderung einer Teilnehmerin vor Beginn der Veranstaltung kann für die vollständige Veranstaltung eine Ersatzperson benannt werden. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der Hebamme. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
Die Ersatzteilnehmerin hat selbst unter Angabe der Daten eine eigene Anmeldung für den Kurs durchzuführen (Ziff. 2 der AGB), andernfalls erfolgt kein Schuldnerwechsel.
Sofern eine durch die Teilnehmerin vor Beginn des Kurses benannte Ersatzperson an dem Kurs teilnimmt, findet keine Gebührenerhebung statt. Dasselbe gilt, wenn die Hebammenpraxis vor Beginn des Kurses eine Ersatzperson aus der Warteliste berücksichtigen kann.
Die Kursstunden bauen jeweils aufeinander auf. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere Teilnehmerin zu ersetzen.
5. Absage / Verlegung / Änderung von Veranstaltungen
Die voraussichtlichen Kurstermine werden in der Ausschreibung bekanntgegeben.
Die Hebamme kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt des Kurses ändern.
Wenn aus einem organisatorischen oder sonstigen wichtigen, von der Hebamme nicht zu vertretenden Grund, insbesondere höherer Gewalt, plötzlicher Nichtverfügbarkeit oder Erkrankung der Kursleiterin ein Kurstermin nicht am vorgesehenen Termin stattfinden kann, wird der Kurstermin verlegt.
Im Fall der Absage des vollständigen Kurses wird die bereits entrichtete Teilnehmergebühr zurückerstattet. Eine Unterrichtung über eine erforderliche Absage einer Veranstaltung durch die Hebamme wird unverzüglich erfolgen.
Die Hebamme behält sich vor, Kurse aus einem wichtigen Grund mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen.
6. Preise, Zahlungsbedingungen
Es gelten die in der jeweiligen aktuellen Ausschreibung (insbesondere Homepage) genannten Preise. Die Preise beinhalten gegebenenfalls Teilnehmerunterlagen, nicht jedoch Speisen und Getränke.
Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Die Teilnehmerin erhält mit der Anmeldebestätigung die Zahlungsinformation.
Das Teilnahmeentgelt ist unabhängig von Ersatzleistungen Dritter (z.B. gesetzliche Krankenkasse) zu entrichten. Im Falle der Erstattung des Teilnahmeentgelts durch Dritte (insbesondere gesetzliche Krankenkasse) wird das von der Teilnehmerin entrichtete Teilnahmeentgelt im Umfang der Erstattung durch Dritte an die Teilnehmerin durch Überweisung zurückerstattet. Hierzu ist eine gültige Kontoverbindung anzugeben.
Teilnehmerinnen haben im Falle der Versäumnis von Kursstunden keinen Anspruch auf Erstattung des bereits entrichteten Teilnahmeentgelts. Der Grund der Nichtteilnahme am Kurs ist dabei unerheblich.
Im Fall, dass ein Vertrag durch die Hebamme vorzeitig gekündigt werden muss, wird das Entgelt nach dem Verhältnis der durchgeführten Kursstunden (Teilleistung) zum Gesamtumfang berechnet. Das Entgelt für die durchgeführten Kursstunden wird geschuldet. Dies gilt dann nicht, wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin ohne Wert ist.
Zu Abrechnungszwecken sind mit der Anmeldung zum Geburtsvorbereitungskurs bei der Anmeldung Angaben zur Krankenversicherung zu machen.
Gesetzlich Krankenversicherte haben spätestens am ersten Kurstag ihre gültige Versichertenkarte vorzulegen.
Die Kursgebühren für die Kurse zur Geburtsvorbereitung werden bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Im Fall der Nichtteilnahme werden die jeweils anfallenden Gebühren des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen. Diese Kosten hat die Teilnehmerin zu tragen. Die Vergütung dieser Stunden richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach §134a SGB V.
Die Teilnehmerin ist ferner zur Zahlung der Hebammenrechnung verpflichtet, auch wenn nicht alle in Anspruch genommenen Leistungspositionen von der Krankenkasse übernommen werden.
Bei Versicherten einer privaten Krankenkasse erfolgt die Rechnung privat, nach der gültigen Privatgebührenordnung für Hebammen.
Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf die in den Anmeldeunterlagen genannte Kontoverbindung.
Als Verwendungszweck sind die Bezeichnung des Kurses (Kursnummer) sowie der Name der Kursteilnehmerin anzugeben.
7. Haftung
Die Teilnahme an den angebotenen Kursen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Hebamme haftet bei Verletzungen des Körpers und der Gesundheit für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden haftet die Hebamme nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8. Datenschutz/Schlussbestimmungen
Die Hebamme erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten (insbesondere Anrede, Vorname, Familienname, Adresse, Telefonnummer, Emailadresse von Teilnehmerinnen, Art der Krankenversicherung, voraussichtlicher Entbindungstermin bzw. Geburtsdatum des Kindes, bei Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs zusätzlich: Kontoverbindung zum Zweck der Rückerstattung des von der Krankenversicherung erstatteten Teilnahmeentgelts), die zum Zwecke der Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind.
Der Hebamme ist die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Durchführung des Vertrages sowie zu Abrechnungszwecken gestattet.
Die Teilnehmerin hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft betreffend der bei der Hebamme gespeicherten Daten. Die Teilnehmerin hat das Recht auf Berichtigung der personenbezogenen Daten, wenn diese unrichtig sind.
Die Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Text eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, welche dem Zweck der gewollten Regelung am ehesten entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.